Das Naturrecht

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  • si20231
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Produktinformationen "Das Naturrecht"
Zur rechten Bedeutung der heute wieder so heiss entbrannten Frage nach dem Naturrecht sind zuallererst die verschiedenen Naturrechtsbegriffe zu unterscheiden: der aufklärerisch-individualistische, der rationalistische und der vor allem in der Scholastik vertretene metaphysische Naturrechtsbegriff, der ebenfalls wieder reiche Mannigfaltigkeit aufweist, wobei immerhin allen Vertretern des metaphysischen Naturrechts das eine gemeinsam ist, dass sie von einer objektiv gegebenen, letztlich in Gott begründeten Seinsordnung ausgehen, die durch den Willen des Schöpfers dem Menschen als Sollensordnung auferlegt ist.
Diese Seinsordnung ist mehrschichtig. Sie umfasst Beziehungen, die mit dem Wesen des Menschen gegeben sind; andere, die aus einer faktischen, aber festgelegten Ordnung entstehen, und schliesslich solche, die durch sich verändernde Seinsverhältnisse bedingt sind. So ergibt sich neben einem unwandelbaren Kern, der wesensnotwendig ist und darum keine Ausnahmen kennt, ein naturrechtlicher Bereich, der zwar unter den bestehenden Verhältnissen feste, aber doch nicht wesensnotwendige Gültigkeit aufweist, und darüber hinaus sogar en 'wandelbares Naturrecht', das sich den jeweiligen Gegebenheiten anpasst. Damit lässt sich bei aller Wahrung eines absolut gültigen Naturrechts dem heutigen so betonten Anliegen der 'Geschichtlichkeit' Rechnung tragen.
 
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